Rechtsprechung
VG Hannover, 14.07.2006 - 10 B 4212/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 15 Abs. 1 VersG; Art. 8 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
Rechtmäßigkeit von Auflagen bezüglich einer Versammlung; Voraussetzungen für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung i.S.v. § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG); Rechtmäßigkeit der Auflage zur ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von Auflagen bezüglich einer Versammlung; Voraussetzungen für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung i.S.v. § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG); Rechtmäßigkeit der Auflage zur ...
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Auflagen zu einer Protestveranstaltung gegen Sommerbiwak 2006 teilweise erfolgreich
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Hannover, 14.07.2006 - 10 B 4212/06
Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfGE 69, 315 ).Zwar gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht über den Ort einer versammlungsrechtlichen Veranstaltung (BVerfGE 69, 315), und der Staat hat damit einhergehende Verkehrsbeeinträchtigungen grundsätzlich auch hinzunehmen.
- VG Braunschweig, 17.06.2005 - 5 B 437/05
Auflage; Auftaktkundgebung; Einschätzungsspielraum; Ermessen; Gegendemonstration; …
Auszug aus VG Hannover, 14.07.2006 - 10 B 4212/06
Durch die geringfügige räumliche Verschiebung wird der Kernbereich des Versammlungsrechts nicht berührt (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 17.06.2005 - Az. 5 B 437/05).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Versammlungsauflagen zu Akustik sind nur bei "übermäßiger Konfrontation" durch …
Das Verwaltungsgericht Hannover stellte mit Beschluss vom 14. Juli 2006 (Az. 10 B 4212/06) die aufschiebende Wirkung bezüglich der oben zitierten Auflagen aus dem Punkt 2 des Bescheides der Beklagten wieder her und lehnte im Übrigen den Antrag des Klägers ab. - VG Hannover, 17.12.2007 - 10 A 4211/06
Rechtmäßigkeit von für eine Versammlung erteilte Auflagen; Anmeldung einer …
Die Kammer hat mit Beschluss vom 14.07.2006 - 10 B 4212/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, soweit sie sich gegen die in Ziffer 2 des Bescheides enthaltenen Regelungen richtete, den Einsatz elektroakustischer Hilfsmittel, der darauf gerichtet sein sollte, das Sommerbiwak der Bundeswehr erheblich zu beeinträchtigen oder zu vereiteln, zu unterlassen, die Lautsprecheranlage so auszurichten, dass eine Schallabstrahlung nicht direkt in Richtung des HCC erfolgt, die Erzeugung oder Übertragung von Rückkopplungs- oder Störgeräusche zu unterlassen und den Einsatz von mechanischen oder elektrotechnischen Geräten zur Erzeugung von Sirenentönen, von Druckfanfaren oder nautischen Hörnern (Nebelhörner o.ä.) zu unterlassen.